Beschwerdemanagment der Gesamtschule Waldbröl

Damit ggf. auftretende Konfliktgespräche und Problemlagen lösungsorientiert auf sachlicher Ebene und auch unterstützend geführt werden können, braucht es Klarheit über Zuständigkeiten, Wege, Hilfestellungen durch Personen, Handlungskompetenz und den zur Verfügung stehenden Maßnahmenkatalog. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme, Eigeninitiative und Konsensfähigkeit zeigen. Dazu sollen diese Absprachen helfen. Gleichzeitig ist gesichert, dass Eltern und SchülerInnen bei auftretenden Problemen (Begleit-) Unterstützung bekommen.

I. Unstimmigkeiten mit Lehrkräften

a) In Erziehungs- und Beziehungsfragen
1. Zuerst das Gespräch mit der Lehrkraft suchen:
Falls keine Lösung:
2. den Klassenlehrer, Elternvertreter der Klasse, die Sozialpädagogin oder SV-LehrerInnen
3. die Abteilungsleitung oder Schulleitung,
4. den Schulpflegschaftsvorsitzenden bzw. Stellvertreter oder von der Schulpflegschaft für Mediations-
zwecke Beauftragten einbeziehen;
5. evtl. einen Elternabend ansetzten (wenn 25% der Eltern dafür sind; die zuständige Abteilungsleitung
wird eingeladen, weitere Personen nach Wunsch der Beteiligten),
6. in letzter Instanz wird die Bezirksregierung einbezogen.

b) Bei Notenproblemen (Noten in Klassenarbeiten oder Einzelnoten in Zeugnissen)
1. Gespräch mit dem Fachlehrer auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbewertung
Falls dort keine Einigung:
2. Gespräch mit der zuständigen Abteilungsleitung/Didaktische Leitung, die eine
Prüfung auf Grundlage der Lehrpläne und Leistungsbewertungen der Fachkonferenzen vornimmt.
Der Fachkonferenzleiter und ein Vertreter der Schulpflegschaft oder/und die Sozialpädagogin kann
einbezogen werden.
3. Gespräch mit der Schulleiterin, ggf. in Begleitung eines Schulpflegschaftsvertreters

c) Bei Beschwerden über Unterrichtsinhalte
1. Gespräch mit der Lehrkraft mit der Bitte, inhaltliche Aussagen/Entscheidungen anhand des
Lehrplans oder anhand von Konferenzbeschlüssen, etc. zu begründen,
2. Gespräch mit der zuständigen Abteilungsleitung und Didaktische Leiterin die eine Prüfung auf
Grundlage der Lehrpläne,
Kursbücher, Klassenbücher, etc. vornimmt. Der Fachkonferenzleiter und ein Vertreter der
Schulpflegschaft kann einbezogen werden.

d) Bei Problemen mit theologischen oder ethischen Fragen
1. Gespräch mit der Lehrkraft mit der Bitte um Stellungnahme, bzw. Richtigstellung.
Falls keine Einigung:
2. Gespräch mit der Schulleiterin, ggf. unter Beteiligung eines Schulpflegschaftsvertreters und der
Sozialpädagogin.

II. Bei Problemen mit externen Partnern der Schule (z.B. AGs, Kooperationen, Musikschule)

1. Bei Betreuern von AG´s und Kooperationen: zuerst das Gespräch mit den Fachkräften, dann der
Sozialpädagogin oder den verantwortlichen Koordinator einbeziehen.
2. Bei Mitarbeitern der Musikschule: zuerst das Gespräch mit den Fachkräften, dann ggf.
gemäß Punkt 1.
3. In letzter Instanz Einbeziehung der Schulleiterin.

04.06.2014