Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte der Jahrgänge 5 bis 9,

auf diesem Wege möchte ich Sie gerne über die Beschulung Ihres Kindes bis zu den Sommerferien informieren.

Schulleitung und Klassenlehrer/innen begrüßen es, Ihre Kinder wieder in der Schule zu sehen! Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen – vor allem mit Blick auf die Hygienebestimmungen – eine Vorgehensweise gefunden, die ein unter diesen Bedingungen geregeltes Schulleben ermöglicht.

Wir werden nach Vorgabe des Landes NRW (erst) ab dem 25. Mai 2020 mit der Beschulung der Jahrgänge 5 bis 9 und 11 beginnen, da noch dezentrale Prüfungen in Klasse 10 sowie Abiturprüfungen anstehen. Zudem ist eine Beschulung der Jahrgangsstufe 12/Q1 vorrangig, da alle Noten der Q1 schon jetzt ins Abitur einfließen. Hier liegt der Unterschied zur Realschule, die mit einer Beschulung eher anfängt. Außerdem müssen wir die räumlichen Bedingungen und personellen Möglichkeiten berücksichtigen.

Zu den Hygienebestimmungen:

Die Klassen werden halbiert, so dass sich maximal 15 Schüler/innen in einem Raum befinden. So halten wir den Abstand von 1,50 m gut ein, wenn die Schüler/innen sitzen. Sobald man aufsteht (z.B. um ans Waschbecken oder den Mülleimer zu gehen), muss man einen Mundschutz anziehen. Auch in den zeitversetzten Pausen müssen unsere Schüler/innen einen Mundschutz aufziehen. Von Seiten der Stadt sind wir sehr gut mit Seife, Einmalhandtüchern, Desinfektionsmittel für die Hände und die Kontaktflächen ausgerüstet. Dank des Fördervereins ist Herr Schwotzer, unsere Toilettenaufsicht, seit Schulöffnung wieder am Start und achtet darauf, dass die Schüler/innen sich ordentlich die Hände waschen und dass genügend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen.

Der Schultag ist so organisiert, dass die Schüler/innen den ganzen Tag nur in einer festgelegten Gruppe verbringen (mit festgelegtem Sitzplan). Die Schüler/innen betreten das Haus durch vorgegebene unterschiedliche Eingänge und gehen über vorgegebene unterschiedliche Treppentürme zu ihren Räumen. Ein Wegeplan wird Ihrem Kind vor Schulstart noch rechtzeitig zugehen.

Eine Schülermutter hat angeboten, Schutzmasken in Form von Visieren für 7,70 € (mit Schullogo) zu produzieren. Gerade für Brillenträger ist dies eine enorme Entlastung, aber auch in der Summe bekommt man einfach besser Luft. Zeitnah werden wir pro Klasse das Interesse an diesen Schutzvisieren erheben und diese dann auf Wunsch organisieren.

Bitte sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Kind darüber, dass auch auf dem Schulweg und im Bus die Hygienebestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen, um sich selbst und die eigene Familie zu schützen.

Unterrichtsinhalte:

Vorrangig möchten wir bis zu den Sommerferien die Hauptfächer Deutsch/Mathematik/Englisch unterrichten. Dies ist u.a. davon abhängig, welches Lehrpersonal mir zur Verfügung steht. Mit Blick auf die KollegInnen, die über 60 Jahre alt sind, die einer Risikogruppe angehören oder die schwangeren KollegInnen kann ich zurzeit 60% des Unterrichts abdecken. Es kann sein, dass wir die drei Hauptfächer im Wechsel unterrichten, aber auch Thementage in Deutsch oder im Wahlpflichtbereich sind möglich. Auch hier geht es darum, die Schülergruppe über den Tag hinweg konstant zu halten. Ebenfalls ist ein Rückgriff auf Nebenfächer möglich. Konkrete Ausführungen gehen Ihnen im Laufe der nächsten Woche zu.

 

Notengebung:

Das Land NRW hat vor zwei Tagen eine auf dieses Schuljahr befristete Änderung der Prüfungsordnung vorgenommen:

  • In jedem Fach wird eine Jahresnote gegeben. Sollte das Fach aus organisatorischen Gründen in den Corona-Zeiten bis zum Schuljahresende nicht unterrichtet worden sein, wird eine Note auf Basis der Halbjahresnote gegeben (§44a/e).
  • Homeschooling-Aufgaben waren (mit wenigen Ausnahmen) nur in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, dem WP-Fach, GL, Physik oder Biologie sowie Chemie aufgegeben und werden nun in den Unterricht, konkret die sonstige Mitarbeit, einfließen. Zu Beginn der Beschulung sollten deshalb alle Homeschooling-Ergebnisse vorliegen, so dass diese kontrolliert und besprochen werden können.
  • Eventuell werden auch noch einzelne Klassenarbeiten geschrieben. Dies erfolgt erst, nachdem man die Homeschooling-Aufgaben besprochen hat bzw. wenn im 2. Halbjahr weniger als eine Klassenarbeit (im klassischen Sinne) geschrieben worden ist. Hierzu kann es sein, dass die Schüler/innen vielleicht auch außerhalb der angegebenen Tage in der Schule für ein bestimmtes Zeitfenster erscheinen müssen. Wir versuchen jedoch, dies im Sinne der Schüler/innen und der Buswege für alle Beteiligten so optimal wie möglich zu gestalten.
  • Hinsichtlich der Zuweisung zu Erweiterungs- und Grundkursen zu den Zeugnissen bzw. mit Blick auf das kommende Schuljahr 2020/2021 erhalten Sie ebenfalls zeitnah weitere Informationen.

 

Weiteres:

Für die Schüler/innen der Bläserklassen gibt es ein Angebot der Musikschule in Kooperation mit unseren Musiklehrern. Die Schüler/innen können dienstags (nach unten vorgegebener Reihenfolge) Instrumentalunterricht in Anspruch nehmen, wenn es von Interesse ist (freiwilliges Angebot). Auch hier gelten die oben beschriebenen Abstandsregeln und Hygienebestimmungen. Hierzu ist es wichtig, dass die Kinder NUR den Eingang im Musiktrakt nutzen. Alle anderen Eingänge in die Schule dürfen aus Hygieneschutzbedingungen nur von Schüler/innen der Q1 und des 9. Jahrgangs genutzt werden.

 

  • 12. Mai: Angebot für die 5d im Zeitfenster 8.40 bis 10.45 Uhr
  • 19. Mai: Angebot für die 6d im Zeitfenster 8.40 bis 10.45 Uhr
  • 26. Mai: Angebot für die 7d im Zeitfenster 8.40 bis 10.45 Uhr
  • 9. Juni: Angebot für die 8d im Zeitfenster 8.40 bis 10.45 Uhr
  • 16. Juni: Angebot für die 5d im Zeitfenster 8.40 bis 10.45 Uhr
  • 23. Juni: Angebot für die 6d im Zeitfenster 8.40 bis 10.45 Uhr

 

An welchen Tagen wird welcher Jahrgang beschult?

Dies entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Bis zum Schulstart des jeweiligen Jahrgangs wird es im Arbeitsumfang von ca. 2 Wochen noch einmal Homeschooling-Material geben, was Ihnen auf gewohntem Wege zukommen wird. Eine Übersicht wird ab Dienstagabend (12.5.) auf der Homepage erscheinen. Sollten sich pädagogische und fachliche Fragen ergeben, stehen Ihnen und vor allem Ihren Kindern die Klassen- und FachkollegInnen zur Seite. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Die entsprechenden E-Mail-Adressen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

 

Notfallbetreuung:

Sollten Sie unter diesen Umständen für Ihr Kind in Klasse 5 oder 6 eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen, finden Sie Informationen und notwendige Formulare auf unserer Homepage. Bitte informieren Sie uns einen Arbeitstag im Vorfeld per Mail (gesamtschule.waldbroel@gmx.de) darüber, dass Sie eine Notfallbetreuung in der Schule benötigen, so dass wir den pädagogischen und hygienebedingten Anforderungen gerecht werden können.

https://gesamtschule-waldbroel.de/wp/2020/04/28/update-zur-notbetreuung-formular-im-download-bereich/

 

Mein Kind oder ein weiteres Familienmitglied ist vorerkrankt und gehört damit zur Risiskogruppe – was tue ich?

Die Teilnahme am Unterricht ist für Schüler/innen grundsätzlich verpflichtend. Sollte man als Schüler jedoch selbst vorerkrankt sein oder lebt mit einem Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft, das eine relevante Vorerkrankung hat, kann die Teilnahme am verpflichtenden Präsenzunterricht entfallen. Die Schüler/innen sind jedoch zum Lernen auf Distanz verpflichtet und müssen sich dazu von sich aus mit den unterrichtenden Lehrer/innen in Verbindung setzen. Ist Ihr Kind vorerkrankt, informieren Sie darüber schriftlich die Klassenlehrer/innen (gerne nach Absprache mit Ihrem Kinderarzt). Sollte ein Familienmitglied vorerkrankt sein, bedarf es einer Beurlaubung durch die Schulleiterin nach §43 Abs.4 Satz 1 des Schulgesetzes. Die Beurlaubung wird erst gültig bzw. kann ausgestellt werden, wenn der Schulleitung ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen schriftlich vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Bitte legen Sie diese vor Schulstart der Schulleitung schriftlich vor.  Grundsätzlich hat die Schulleitung dazu ein Widerspruchsrecht, so dass z.B. diese Beurlaubung zu jedem Zeitpunkt zurückgezogen werden könnte (§49 Abs. 2 Nr. 1 Alt 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW). Auch Sie können als Elternteil / Erziehungsberechtigter jederzeit die Beurlaubung schriftlich aufheben und das Kind in die Schule schicken.

 

DANKE!!!

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen aller Lehrkräfte bei Ihnen herzlich dafür bedanken, dass Sie die organisatorische und vielleicht auch unterrichtende Funktion zu Hause übernommen haben, was mit Sicherheit kräftezehrend war. Wir hoffen alle sehr, dass wir nach den Sommerferien wieder in gewohnte und bewährte Fahrwasser gelangen, weil wir einfach alle sehr, sehr gerne mit Ihren Kindern arbeiten und das Miteinander schätzen!

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Mit den besten Grüßen,

K. Wallbaum-Buchholz
Schulleiterin der Gesamtschule Waldbröl