1. Den Umgang miteinander prägt die 5-Finger-Regel (Schulverfassung).
  2. Konflikte werden gewaltfrei gelöst. (Gewalt ist für uns kein Mittel der Konfliktlösung)
  3. Gebäudeeinrichtungen, Mobiliar und Lehr- und Lernmittel in den Klassen-, Fach- und Freizeiträumen sind verantwortungsvoll zu behandeln.
  4. Für Besucher der Schule besteht Anmeldepflicht im Sekretariat.
  5. Unterrichtsbesuche schulfremder Besucher sind vorher bei der Schulleitung anzumelden.
  6. Die Toiletten sind nach Benutzung in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
  7. Die Stammräume für die Klassen sind die Klassenräume. Differenzierungsgruppen hinterlassen die Klassenräume so, wie sie sie vorgefunden haben.
  8. Die Klassenregeln sind unbedingt zu beachten.
  9. Die Fächer der Schülerinnen in den Klassenräumen enthalten persönliches Eigentum. Sie sind für andere tabu.
  10. Die Räume werden zur Pause verlassen und abgeschlossen.
  11. Fachräume dürfen nur in Begleitung eines Fachlehrers/einer Fachlehrerin betreten werden. Sammlungsräume dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden.
  12. Fünfminutenpausen werden zum Raumwechsel genutzt oder in den Klassenräumen verbracht. Die Vormittagspause und die Mittagspause werden auf den Schulhöfen / im Freizeitbereich verbracht oder zum Essen in der Mensa genutzt.
  13. Der Besuch der Schüler und Schülerinnen im Sekretariat ist an die Öffnungszeiten gebunden. Nur in Ausnahmefällen (Unfall, Krankheit u.ä.) kann hiervon abgewichen werden.
  14. Den Anordnungen der aufsichtführenden Lehrerinnen, der Sekretärinnen, des Hausmeisters und des Mensapersonals ist Folge zu leisten.
  15. Der Ordnungsdienst in der Mensa und den Höfen wird von jedem Jahrgang reihum übernommen (Rotationsprinzip).
  16. Handys, MP3-Player u.ä. bleiben grundsätzlich ausgeschaltet in der Tasche. im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist die Benutzung und das Zeigen von Handys u.ä. in jeder Form verboten.
  17. Kaugummikauen im Schulgebäude ist nicht gestattet.
  18. Das Schulgelände darf bis zum Unterrichtsschluss nicht verlassen werden.
  19. in der Sporthalle, im Schwimmbad, in den Fachräumen und in der Bibliothek gilt eine eigene Haus- bzw. Benutzerordnung.