Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit diesem Informationsschreiben versuche ich Ihnen / Euch eine Art Wasserstandsmeldung zu geben, in der Hoffnung, diese nächste Woche noch konkretisieren zu können.

Für all das, was kommen wird, brauchen wir Kraft und Elan und so hoffe ich, dass Sie / Ihr alle bis dato einen schönen Sommer erleben konntet und sich auch die notwendige Erholung eingestellt hat. Ich kann nur sagen, dass alle Lehrer*innen sich freuen, euch wiederzusehen!!

Die Schule startet in NRW mit dem Ziel, dass der Präsenzunterricht den Regelfall darstellt und wir nur in der Ausnahme auf Formen des Distanzunterrichts zurückgreifen werden. ALLE SchülerInnen sind wieder an Bord und wir sollen ALLEN Unterricht abbilden.

Wir beginnen zunächst mit drei „halben Tagen“, d.h. der Schultag endet um 12:45 Uhr.

Der Schulstart für ALLE ist mit Blick auf den Infektionsschutz nur möglich, wenn im GESAMTEN Schulgebäude und auf dem GESAMTEN Schulgelände alle Schüler*innen, Lehrer*innen und das nicht-schulische Personal eine Maske aufsetzen. Die Maskenpflicht beginnt für die Schüler*innen bereits im Schulbus.

Die Entscheidung zur Maskenpflicht beruht darauf, dass wir im Klassenraum selten den 1,5 m Abstand einhalten können. Ist dieser Abstand einzuhalten, kann die Maske abgenommen werden. Diese Regelung ist bis zum 31. August 2020 befristet und wird dann vom Land mit Blick auf Machbarkeit und Effektivität geprüft. Das Tragen des Mundschutzes dient dazu, die Risikogruppen in der Schüler- und Lehrerschaft zu schützen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Weiterhin werden wir darauf achten, dass die Schüler*innen sich regelmäßig die Hände waschen und diese desinfizieren. Dazu stehen uns Desinfektionsmittel zur Reinigung der Kontaktflächen (Tisch, Stuhl) und Einmalhandtüchern in den Klassenräumen zur Verfügung. Zudem wird darauf geachtet, die Klassenräume gut zu belüften.
Das Tragen der Maske ist über den Tag gesehen anstrengend… das ist uns Lehrer*innen absolut bewusst. Angesichts der steigenden Temperaturen ist das Wohlbefinden der Schüler*innen im Blick zu behalten (Stichwort Kopfschmerzen). Wir suchen gerade nach Möglichkeiten des „Luftschnappens“ und „Durchatmens“, aber angesichts der Gegebenheiten ist dies aktuell der einzig wahre Schutz. Wir prüfen auch, inwieweit auch draußen an der frischen Luft Unterricht möglich sein kann und wie es zu organisieren ist, dass nicht alle gleichzeitig die schattigen Plätzchen aufsuchen. Die Eltern bzw. die volljährigen Schüler*innen sind dafür verantwortlich, dass sie über eine Mund-Nase-Bedeckung verfügen. Kein Mitglied der Schulgemeinde darf sich weigern, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ganz zentral wichtig für die Rückverfolgbarkeit ist es, dass eine feste Sitzordnung eingehalten und von den Lehrer*innen kontrolliert und dokumentiert wird.

Der Hauptaugenmerk des Schulstarts unter Coronabedingungen liegt auf der Rückverfolgung im Falle einer Ansteckung. Der Unterricht wird daher jahrgangsbezogen in Klassen / Kursen / festen Lerngruppen stattfinden. Die Differenzierung soll da stattfinden, wo sie nicht zu vermeiden ist bzw. mit Blick auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen organisiert sein muss. Der Profilbereich am Freitag wie auch die OA muss daher anders von uns organisiert werden. Im Quartalswechsel werden wir daher den SchülerInnen der Jahrgänge 7 bis 10 vier Freizeitangebote bzw. Berufskompetenzangebote pro Jahrgang anbieten. In der Mittagspause wird jedem Jahrgang für sich ein Freizeitangebot unterbreitet. Für die Organisation der Pause und der Mittagsversorgung sind wir gerade mit allen zuständigen Stellen im Abstimmungsprozess: denkbar sind festgelegte Sitzordnungen für Klassen in der Mensa, Abstandsmarkierungen bei Warteschlangen vor dem Kiosk, für Jahrgänge festgelegte Pausenhöfe, versetzte Pausenzeiten etc. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in fachbezogenen Kursen statt. Ich habe alle Kolleg/innen dazu angehalten, auf das Tragen des Mundschutzes in der Pause zu achten und/oder auf den 1,5 m-Abstand zu achten, damit auch einmal Luft geholt werden kann.

Von Seiten der Landesregierung war es als wünschenswert angesehen, einen gestaffelten Unterrichtsbeginn zu organisieren. Dies ist mit Blick auf die Busse bei uns nur schwer möglich. Wir werden eine Entzerrung bei der Ankunft unserer Schüler*innen durch die farbigen Pfeile wie vor den Sommerferien ermöglichen.

Wie sieht es mit der Schulpflicht von vorerkrankten Schüler*innen bzw. bei vorerkrankten Familienmitgliedern aus?

Die Eltern von vorerkrankten Schüler*innen entscheiden nach Rücksprache mit dem Arzt, ob für das Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Eltern müssen im Fall, dass das Kind aus diesen Gründen nicht die Schule besuchen wird, die jeweilige Abteilungsleitung schriftlich bis zum 19.August informieren. Die Schüler*innen sind verpflichtet, die zu erfüllenden Aufgaben aktiv bei der Schule nachzufragen (Holschuld), damit das Bildungsziel per Distanzunterricht erreicht wird. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen (in einem Extra-Raum der Schule) bleibt bestehen.

Sollte ein Familienmitglied zur Risikogruppe gehören sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zu treffen. Nur in absoluten Ausnahmefällen und dann auch nur für einen vorübergehenden Zeitraum kann eine Nichtteilnahme des/der Schüler*in am Präsenzunterricht in Betracht kommen. Hierzu muss ein ärztliches Attest und die schriftliche Erlaubnis durch die Schulleitung vorliegen (die jederzeit wieder zurückgenommen werden kann).

Vorerkrankte Schüler*innen, Schüler*innen mit massiv vorerkrankten Familienmitgliedern wie auch Schüler*innen in Quarantäne sind alle dazu verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen und die erforderlichen Arbeiten anzufertigen (Hol- und Bringschuld).

Das Ministerium rät dringend zur Nutzung der Corona-Warn-App von allen am Schulleben Beteiligten. Diese kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schnell Personen benachrichtigen kann, die eine epidemiologische Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatte. Ich schließe mich diesem Rat als Schulleitung ebenfalls dringend an.

Wie gehen wir mit Schüler*innen um, die mit Covid-19-Symptomen in die Schule kommen?

Hier gehen wir in gleicher Weise vor wie vor den Sommerferien. Schüler*innen mit Fieber, Husten, Schnupfen, dem Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns dürfen nicht das Schulgebäude betreten bzw. sind sofort nach Hause zu schicken. Wir bitten Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte in diesem Fall dann, sofort mit einem Arzt Kontakt aufzunehmen.

Wie sieht aktuell unsere Personalausstattung aus und inwieweit können wir den Unterricht komplett anbieten?

Zu unserem Kollegium gehören elf Risikopatient*innen. Das ist im Vergleich zu anderen Schulen der Umgebung eine hohe Zahl. Sehr viele dieser Kolleg*innen werden angesichts der aktuell im Oberbergischen sehr geringen Infektionszahlen ihren Unterricht dennoch wahrnehmen bzw. eingeschränkt im Präsenzunterricht eingesetzt sein. Ich bin meinen Kolleg*innen dafür sehr dankbar, zeigt sich doch hier wieder , wie groß das Verantwortungsbewusstsein und Engagement der Lehrerschaft für unsere Schule im Allgemeinen und Ihre Kinder im Besonderen ist. Wie lange diese Kolleg*innen ihren Unterrichtseinsatz aufrecht halten können, hängt von der Infektionszahl und damit vorrangig vom Hygienestandard und dem nachhaltigen Umsetzen der Hygieneregeln an unserer Schule ab. Schwangere Kolleginnen wie auch Ü 60-Kolleg*innen sind wie vor den Ferien wieder voll im Unterrichtseinsatz.

Konkret sieht es so aus, dass wir versuchen, den gesamten Oberstufenunterricht und die Hauptfächer durchgehend unterrichten zu können. In Jahrgang 8 und 10 wird es Nachmittage geben, an denen die Schüler*innen eher die Schule verlassen und dann ein „Lernen auf Distanz“ erfolgen wird. Dies ist nach sorgfältigem Abwägen entschieden worden.

Wie ist Distanzunterricht zu bewerten?

Die Leistungsbewertung in Falle von Lernen auf Distanz war ja das große Thema vor den Ferien. Nach den Ferien hat das Schulministerium nun folgende Leistungsbewertung vorgegeben: Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht mit Blick auf die Notengebung gleichzusetzen!

Sollte das Lernen auf Distanz notwendig sein, unterrichtet die Schulleitung Schüler*innen, Eltern und die Bezirksregierung darüber. Es muss abgesichert sein, dass die Lernvoraussetzungen geschaffen worden sind: das fängt bei den notwendigen Kopien an oder endet bei der ausreichenden technischen Ausstattung. Weiterhin geht es um den engen und planvollen Austausch mit dem/der Lehrer*in wie auch um die pädagogische Begleitung unserer Schüler*innen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind zusammen mit den Lehrer*innen dafür verantwortlich, dass das Kind dem Distanzunterricht verpflichtend nachkommt. Die Leistungsbewertung erstreckt sich dann auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Leistungsüberprüfungen finden dann in der Regel im Präsenzunterricht statt (Extra-Raum im Schulgebäude). Andere geeignete Formen der Leistungsbewertung sind jedoch auch möglich. Über Lern- und Leistungsentwicklungen sind die Schüler*innen regelmäßig zu informieren. Die Landesregierung hat Gelder zu Verfügung gestellt, so dass ca. vier digitale Endgeräte pro Klasse finanzschwachen Schüler*innen zur Verfügung gestellt werden können. Gemeinsam mit unserem Schulträger werden wir entscheiden, welches Kind ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt bekommt.

Wir hoffen sehr, dass wir durch die Nutzung von MNSpro und durch die Erfahrungen vor den Sommerferien gut auf das Distanzlernen vorbereitet sind und wir auch für den Fall einer (hoffentlich nie kommenden) erneuten Schulschließung unsere Schüler*innen gut begleiten, unterrichten und befähigen können. An dieser Stelle weise ich gerne noch einmal auf den Link hin, den Sie über Ihren Elternvorsitz erhalten haben und der eine Umfrage zu unserem Homeschooling vor den Ferien beinhaltet. Auch Ihre Kinder haben einen Evaluationslink erhalten, wie auch das gesamte Kollegium eine Evaluation vorgenommen hat. Die Umfrage endet am 1.September, so dass die Ergebnisse in der ersten Schulpflegschaft vorgestellt und diskutiert werden können. Ich selbst werde zu den Terminen der Klassenpflegschaften anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

Prüfungen und Abschlüsse

Für die 10.Klassen soll es wieder ein landesweit einheitliches Abschlussverfahren geben, so dass Prüfungsaufgaben von Seiten des Ministeriums gestellt werden. Durch eine neue Terminierung sollen knapp zwei Wochen mehr Unterrichtszeit vor den ZPs gewonnen werden. Zudem wird geprüft, ob durch eine erweiterte Auswahl an Prüfungsaufgaben mögliche Nachteile für Schüler*innen vermieden werden können. Eine Ausgabe der 10er Zeugnisse ist ab dem 25.Juni möglich.

Rund um das Abitur soll keine Reduzierung fachlicher Anforderungen erfolgen. Die Abiturient*innen haben neun Tage mehr Unterricht. Das Abitur wird durch zentral gestellte Aufgaben durchgeführt, die sich auf die gesamte Qualifikationsphase beziehen. Auch rund um das Abitur wird eine erweitere Aufgabenauswahl angedacht. Die genaue Terminierung der Prüfungen liegt uns noch nicht vor (was u.a. auch Einfluss auf unsere Entscheidung zu den beweglichen Ferientagen hat).

Sportunterricht ist grundsätzlich wieder möglich, soll jedoch bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Für die Bläserklasse werden wir entweder die Aula des Schulzentrums anfragen oder unsere Mensa nutzen oder auch draußen im Freien spielen, um den dazu notwendigen stark vergrößerten Mindestabstand einhalten zu können. So können wir das Angebot der Bläserklassen für die Klassen 5 bis 7 weiter umsetzen.

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern sowie Fahrten und Exkursionen zu anderen Lernorten sind wieder zulässig. Die Vorgaben zum Infektionsschutz sind jedoch auch dabei immer zu beachten. Grundsätzlich sind aber die Regelungen zu den Klassenfahrten verschärft worden. Bei allen nun zu buchenden Fahrten ist darauf zu achten, dass jederzeit eine kostenfreie Stornierung möglich sein muss, da das Land NRW keine Stornokosten mehr übernehmen wird. Deshalb muss von allen Eltern vor Vertragsabschluss eine schriftliche Erklärung eingeholt werden, dass sie zum einen der Teilnahme an der Fahrt zustimmen und sich zum anderen dazu verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen.

Die berufliche Orientierung (KAoA in der Sek I und II) muss und wird von uns wieder verpflichtend umgesetzt werden.

Trotz 21 Seiten Schulmail und diverser Links sind immer noch nicht alle Fragen geklärt. Bitte verstehen Sie diesen Elternbrief daher als Wasserstandsmeldung. Wie vor den Sommerferien sichere ich Ihnen zu, Sie absolut zeitnah über jede Entwicklung zu informieren.

Ich verweise aber auch noch einmal auf die Informationen des Schulministeriums NRW, die stets aktualisiert werden:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/coronavirus

Bei alledem will ich weiterhin an den „Zauber eines jeden (Schul)Anfangs“ hoffen. Besonders schön ist, dass wir unsere neuen Schulmitglieder der 5.Klassen gebührend begrüßen dürfen, auch wenn wir dazu zwei Veranstaltungen durchführen werden.

Alles wird gut, denn es muss … ich freue mich, euch / Sie bald alle wiederzusehen.

Bleiben Sie gesund!

Kiki Wallbaum