Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Ihnen und Euch bereits mitgeteilt worden ist, befinden wir uns durch die ersten beiden Covid19-Fälle an unserer Schule nun erstmals in der Situation, dass die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 10 und 13, betroffene Geschwisterkinder und zahlreiche Kolleg*nnen durch das Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit des Lernens auf Distanz für einige Klassen und Kurse, dessen organisatorische und rechtliche Eckpfeiler wir im Folgenden noch einmal kurz erläutern möchten.
Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen
Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist in der Regel von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schüler*innen erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
Die entsprechenden Kolleg*innen erstellen Aufgaben für die betroffenen Klassen und Kurse über Teams (Zugang über das Dashboard unserer Lernplattform MNSpro) oder führen Video- bzw. Audiokonferenzen mit den Schüler*innen durch. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler*innen wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.
- Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, also insbesondere eine ausreichende technische Ausstattung der Schüler*innen sowie der Lehrkräfte gewährleistet ist. Sollte dies in Ihrem / Eurem Fall nicht gewährleistet sein, wendet Euch bitte an Eure Klassen- bzw. Kurslehrer*innen, damit wir gemeinsam individuelle Lösungen finden und Euch mit den benötigten Arbeitsmaterialien versorgen können.
- Die Schüler*innen erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht.
- Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler*innen. Klassenarbeiten finden in der Regel weiterhin im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich (Abgabe von Unterrichtsergebnissen, Portfolioarbeit, mündliche Beteiligung etc.).
Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf.
Das Lehrerkollegium der Gesamtschule Waldbröl