Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

über die Schulpflegschaft wurde die Bitte geäußert, klärende Worte zur Benotung der erarbeiteten Materialien der letzten zwei (fast drei) Wochen darzulegen. Dieser Bitte komme ich gerne nach.

Ich verweise hier zunächst auf die Seite des Schulministeriums, auf der tagesaktuell viele FAQs beantwortet werden, was vielleicht auch grundsätzlich hilfreich und interessant ist:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Zu dem Punkt „Aufgaben und Hausaufgaben“ heißt es dort:

Sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, alle Aufgaben zu erledigen oder ist das freiwillig?

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Zeiträumen des Ruhens des Unterrichts aus Infektionsschutzgründen nicht um Ferien handelt, die der Erholung dienen.

Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann daher erwartet werden. Sie unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund im hohen Maße im Eigeninteresse der Schülerinnen und Schüler.

Werden diese Aufgaben benotet?

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (§ 48 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben werden (…) daher in aller Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrerinnen und Lehrer überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden.

Was heißt das nun konkret?

Es werden zum Schulbeginn nach Corona nicht sofort Tests oder Klassenarbeiten über die erarbeiteten Materialien geschrieben. Wir werden uns zunächst die Zeit nehmen, mit den Schüler/innen die Unterlagen noch einmal durchzugehen, offene Fragen zu klären, das Erarbeitete gemeinsam zu kontrollieren und erst dann Leistungsüberprüfungen vornehmen, wenn die Lehrkraft dies überhaupt für nötig hält. Ich denke hier an einem Zeitraum von 1-2 Wochen. Dabei werden wir selbstverständlich im Blick behalten, dass nur zwei (in Ausnahmefällen drei) Leistungsüberprüfungen (heißt Klassenarbeiten oder Tests, Ausnahme: kurze Vokabeltests) pro Woche geschrieben werden dürfen.

Mit solch einer Vorgehensweise können wir sicherstellen, dass alle Schüler die notwendigen Informationen erhalten und verstanden haben. Wir wissen, dass es auch darum geht, mit Augenmaß zu handeln.

Alle Materialien, die bis zu Beginn der Osterferien abgegeben werden müssen, dienen zum einen der schnellen Rückmeldung, ob das Erarbeitete gut verstanden worden ist oder wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Dies dient vor allem der fachlichen Unterstützung der Schüler/innen. Zum anderen handelt es sich dabei nur um erfasste Tendenzen und nie um festgelegte Noten.

Konkretisieren wir dies an Beispielen:

In Klasse 5 steht im Fach Mathematik die Abgabe der Projektmappe „Mein Traumzimmer“ in der Wertigkeit einer Klassenarbeit an. Für letzte Nachfragen steht auch hier ein Zeitfenster von fast zwei Wochen nach den Ferien zur Verfügung … aber man muss sich auch in die Materie eingearbeitet haben, um Nachfragen zu stellen …

In Klasse 5 stand die Klassenarbeit Deutsch zum Thema Märchen direkt vor der Schulschließung an. Die Unterrichtsreihe ist in allen Klassen beendet gewesen. Die für die Corona-Zeit gestellten Aufgaben hatten zum Ziel, dass die Kinder im Thema verhaftet bleiben. Das Schreiben der Klassenarbeit direkt nach der schulfreien Zeit ist daher möglich, weil es sich nur um zusätzliches Übungsmaterial handelt, zu dem die Kinder regelmäßig bereits Rückmeldung von der Lehrperson erhalten haben. Aber auch hier wird es erst einmal eine Frage- und Klärungsstunde geben.

In Klasse 6 wird es erst nach einer Wiederholungsphase einen Grammatiktest im Fach Englisch geben, wenn die Schule wieder begonnen hat.

In anderen Fällen war eine Abgabe in der ersten Woche der Corona-Zeit geplant, da man vorher an GL-Themen in Klasse 10 oder an der China-Mappe in Klasse 7 bereits gearbeitet hatte. Diese Leistungen konnten natürlich ebenfalls berücksichtigt werden.

Andere Themenbereiche wurden erarbeitet und stellen die Basis für die vertiefende Weiterarbeit dar (hier z.B. die Lektüre des Dramas in Klasse 9 oder der Lektüre der Novelle im Jg.12). Sollte man hier gut gearbeitet haben, wird man sofort ohne Probleme in den Unterricht einsteigen können und mündlich super mitarbeiten können. Sollte man das Material nicht bearbeitet haben, hat man dann zu Schulbeginn nach Corona sehr viel zu tun

Dies sind nur Beispiele – sollten Sie für Ihr Kind konkrete Rückfragen haben, scheuen Sie sich nicht, bei der/dem KlassenlehrerIn oder dem/der entsprechenden FachkollegIn nachzufragen. Die E-Mail-Adressen aller Lehrer/innen finden Sie auf unserer Homepage.

An dieser Stelle  ist es mir aber auch sehr wichtig, Ihnen meinen großen Dank und meine hohe Wertschätzung auszusprechen, da Sie Ihre Kinder intensiv begleitet haben. Danke fürs Durchhalten – die Osterferien haben Sie sich so sehr verdient. 

Sollte es zu erzieherischen, pädagogischen Problemen gekommen sein, dürfen Sie auch gerne zu unseren Sozialpädagoginnen Kontakt aufnehmen, die in diesem Fall ebenfalls beratend an Ihrer Seite stehen. Die E-Mail-Adressen von Frau Rudi-Braun und Frau Pack finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Beste Grüße an alle unsere Schüler/innen, die wir schon sehr vermissen … Schule ohne Schüler ist komisch! In Gedanken sind wir besonders bei unseren Schüler/innen, die vor wichtigen Abschlüssen stehen und versuchen viele Ideen zu entwickeln, wie wir euch fachlich,  aber auch emotional begleiten können. Scheut euch nicht, euch zu melden – wir sind für euch da!

Bleiben Sie gesund! Mit Solidarität, Besonnenheit, aber auch einer großen Portion Zuversicht werden wir es schaffen!

Mit besten Grüßen,

Kirsten Wallbaum-Buchholz

Schulleiterin der Gesamtschule Waldbröl